§1 Abschluss des Reisevertrages
Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung das eingeheftete Formular "Kurzbewerbung" aus unserer Broschüre "High School California". Diese Kurzbewerbung ist völlig unverbindlich. Nach Erhalt Ihrer Kurzbewerbung senden wir Ihnen umgehend die vollständigen Bewerbungs- und Anmeldeunterlagen zu. Die Anmeldeunterlagen basieren auf den hier beschriebenen Bedingungen. Erst mit dem Eingang der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeunterlagen bei uns ist die Anmeldung für Sie verbindlich. Der Vertrag kommt zustande mit der Annahme Ihrer verbindlichen Anmeldung durch OneWorld GmbH. Die Annahme erfolgt seitens OneWorld GmbH durch Übersenden der Teilnahmebestätigung. Nach Erhalt und Prüfung Ihrer ausgefüllten Bewerbungs- und Vertragsunterlagen und dem eventuell notwendigen Auswahlgespräch teilen wir Ihnen schnellst möglich die Aufnahme in unser Programm mit.
§2 Leistungen und Preise
Für den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie für den Preis gilt die Programmbeschreibung in der Broschüre "High School California". Bei vereinbarten Sonderleistungen ergibt sich der verbindliche Endpreis aus unserer Rechnung.
§3 Leistungsänderungen
Nach Vertragsabschluß notwendig werdende, unerhebliche, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigende Änderungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind gestattet, sofern solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt und für den Teilnehmer zumutbar sind. Von derartigen Änderungen werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit eine geänderte Leistung mangelhaft ist. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von zehn Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten.
§4 Zahlung, Fälligkeit
Die Programmkosten sind in drei Teilbeträgen zu entrichten. Eine erste Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises leisten Sie binnen sieben Tagen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung in Verbindung mit unserer Rechnung und des Reisepreissicherungsscheins gemäß § 651k Abs. 3 BGB. Nach Erhalt der Gastfamilienanschrift und/oder des Visumantragsformulars leisten Sie binnen 7 Tagen eine weitere Anzahlung in Höhe von € 2.000,-. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Bitte leisten Sie sämtliche Zahlungen per Überweisung auf das Konto der OneWorld GmbH (Commerzbank Düsseldorf, Konto Nr. 592 08 22, BLZ 300 400 00).
§5 Reiseausfallversicherung
Mit der Teilnahmebestätigung senden wir Ihnen einen Reisepreissicherungsschein gemäß § 651k Abs. 3 BGB zu. Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden für die Rückreise entstehen. Der Reisepreissicherungsschein garantiert Ihnen, in Verbindung mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen, die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Schadensfall.
§6 Rücktritt des Kunden
Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden und wird an dem Tag wirksam, an dem er bei uns eingeht. Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden machen wir unseren Ersatzanspruch gemäß § 651i Abs. 3 BGB nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn – unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung – pauschal wie folgt prozentual geltend:
Bei Rücktritt bis drei Monate vor Abreise 10% des Reisepreises, falls OneWorld GmbH die Mitteilung der Gastfamilienanschrift und/oder das Visumantragsformular noch nicht an Sie verschickt hat, 20% sofern die Gastfamilienanschrift und/oder das Visumantragsformular bereits an Sie verschickt wurde. Bei Rücktritt bis zwei Monate vor Reisebeginn 30% und 40% bei Rücktritt innerhalb der letzten 2 Monate vor Reisebeginn. Bei Rücktritt am geplanten Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. Es bleibt Ihnen vorbehalten uns nachzuweisen, dass ein Schaden gar nicht oder nur in geringerem Umfang als die geltend gemachte Pauschale entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Stornokostenversicherung. Diese übernimmt die Stornokosten, sollten Sie aufgrund von Krankheit Ihre Reise nicht antreten können. Die dafür erforderlichen Unterlagen stellen wir Ihnen automatisch zur Verfügung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften aus § 651 l BGB. Demnach kann der Reisende vor Reisebeginn vom Vertrag kostenlos zurücktreten, falls OneWorld GmbH ihm nicht spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise jedenfalls über Name und Anschrift der Gastfamilie und eines zuständigen Betreuers der Partnerorganisation informiert und auf den Aufenthalt angemessen vorbereitet hat.
§7 Rücktritt und Kündigung durch OneWorld GmbH
OneWorld GmbH erwartet, dass der Teilnehmer sowohl die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes als auch die Regeln, Vorschriften und Bedingungen der OneWorld GmbH und deren Partnerorganisationen einhält. Außerdem muss der Teilnehmer der Schulordnung folgen und die Hausregeln seiner Gastfamilie respektieren. Sollte ein Teilnehmer gegen sie verstoßen, kann OneWorld GmbH nach Abmahnung den Reisevertrag ohne Erstattung des Reisepreises kündigen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers wobei dem Teilnehmer ersparte Aufwendungen von OneWorld GmbH erstattet werden. Die Abmahnung ist entbehrlich, wenn die Pflichtverletzung des Teilnehmers erheblich ist, oder wenn der Teilnehmer erkennbar verweigert, seine Vertragspflichten zu erfüllen.
Die von OneWorld GmbH zu erbringende Vermittlungsleistung ist davon abhängig, dass sich geeignete Gastfamilien in ausreichender Anzahl sowie Gastschulen freiwillig und ohne Gegenleistung zur Aufnahme des Gastschülers bereit erklären. OneWorld hat daher nur begrenzten Einfluss auf die Anzahl der Familien, die einen Gastschüler aufnehmen. In Zusammenarbeit mit ihren Partnerorganisationen nutzt OneWorld GmbH aktiv alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, eine Gastfamilie und eine Gastschule für jeden angenommenen Schüler zu finden. Aufgrund der jahrelangen Erfahrungen von OneWorld GmbH gelingt im Regelfall eine Platzierung des Schülers. Sollte OneWorld GmbH dennoch die Leistungserbringung auch nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten wegen fehlender Gastfamilien und Gastschulen nicht möglich sein, ist OneWorld GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Unabhängig hiervon sind Sie zum kostenfreien Rücktritt berechtigt. OneWorld verpflichtet sich, Sie unverzüglich, spätestens bis zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt, über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und die bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.
§8 Haftung, Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
Die OneWorld GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (Partnerorganisationen u.a.), Richtigkeit der Beschreibung aller in unserer Broschüre angegebenen Leistungen und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Gewährleistung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der OneWorld GmbH als Reiseveranstalter ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schadenersatz allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können auch wir uns gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
§9 Mitwirkungspflicht
Bei Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollten Sie am Programmort Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen haben, so sind diese unverzüglich der örtlichen Vertretung vorzubringen. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
§10 Gewährleistung
a) Abhilfe: Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Reisende verpflichtet, den Mangel anzuzeigen. Vor der Kündigung des Reisevertrages durch den Reisenden ist dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
b) Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages: Bei gerechtfertigter Kündigung des Reisenden, kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.
§ 11 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Programms bei OneWorld geltend zu machen. Etwaige Ansprüche des Reisenden gemäß §§ 651c-651f BGB verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden, oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
§12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Gleiches gilt für die Reise- und Zahlungsbedingungen.
§13 Gerichtsstand
Für Forderungen der Reisenden aus dem Programm "High School California" gegenüber OneWorld GmbH ist Düsseldorf.
§14 Genereller Vorbehalt
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
OneWorld Travel GmbH
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Stand: 08.11.2010